Makler im Ausland

So arbeiten Makler im Ausland 

Deutschland: Weder die Höhe der Courtage ist gesetzlich geregelt. Noch gibt es Bestimmungen, ob Käufer oder Verkäufer den Makler bezahlen müssen. Je nach Region schwankt die Höhe der Provision im Schnitt zwischen fünf und 6,8 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer. Nur bei der Vermietung ist die Provision durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermG) auf zwei Monatskaltmieten begrenzt. In den meisten Gegenden tragen Mieter und Käufer allein die Courtage. Nur in einigen Regionen Süd- und Ostdeutschlands teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Es gibt keine Ausbildungs- oder Qualifikationsvorgaben für Vermittler. Wer will, kann schon morgen als Makler tätig sein. Nicht einmal eine Büroadresse ist nötig. Sogenannte "Bettkanten-Makler" arbeiten einfach aus ihrem Schlafzimmer heraus. Im Gegensatz zu allen anderen Ländern können Makler in Deutschland auch Immobilien anbieten, für die sie keinen konkreten Vermittlungsauftrag des Eigentümers haben.Änderungen treten allerdings ab 12/2020 in Kraft. Dann werden Maklercourtage auf die beiden Vertragspartner zu gleichen Teilen verteilt. Das wird den Abzockern nicht gefallen ist aber längst dringend nötig, da sich in diesem Markt viele schwarze Schafe herumtreiben.

Dänemark: Wer in Dänemark als Makler tätig sein will, muss eine aufwendige staatliche Fach- und Eignungsprüfung bestehen. Die meisten Vermittler absolvieren deshalb, wie in anderen skandinavischen Staaten auch, ein Maklerstudium. Alternativ verfügen sie über eine kaufmännische Ausbildung und belegen mehrjährige Fortbildungskurse im Abendstudium. Die Courtage in Höhe von bis zu zwei Prozent des Immobilienpreises zahlt der Verkäufer, für den der Makler ausschließlich tätig ist. Der Käufer hingegen lässt den Kaufvertrag und die Abwicklung der Übertragung der Eigentumsrechte durch einen Anwalt prüfen, der dafür - je nach Kaufpreis - eine Gebühr von 0,5 bis 1,5 Prozent des Immobilienpreises erhebt.

Frankreich: In Frankreich müssen Makler ein Jura-Studium und daran anschließend sogar noch eine Ausbildung bei einem Notar absolvieren. Sie sind nicht nur als Immobilienvermittler tätig, sondern erbringen darüber hinaus auch juristische Dienstleistungen. Zu ihren Aufgaben zählt die genaue Prüfung der Eigentumsrechte und die korrekte Ausarbeitung des Kaufvertrags. Makler in Deutschland bieten diese Dienste zwar auch an, nur ist unklar, ob sie auch qualifiziert sind. Sie haften gegenüber dem Käufer, dass weder Restschulden noch unbezahlte Steuern auf der Immobilie lasten. Makler mit Notarszulassung erledigen darüber hinaus auch die Übertragung der Eigentumsrechte. Die reine Vermittlungscourtage beträgt fünf Prozent des Immobilienpreises und wird vom Verkäufer getragen.

Großbritannien: Makler auf der britischen Insel haben mindestens eine kaufmännische Ausbildung absolviert und sich anschließend eine Zusatzqualifikation zum Immobilienvermittler erworben. Viele verfügen über ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium. Britische Makler müssen sich spezialisieren: Sie sind entweder als Estate Agents ausschließlich für Verkäufer tätig und kassieren von diesen ihre Courtage. Im anderen Fall arbeiten sie als Relocation Agents nur für Käufer, die in diesem Fall auch die Provision zahlen müssen. In beiden Fällen beträgt die Courtage zwei Prozent des Immobilienpreises. Zudem unterliegen Makler in ihrer Tätigkeit strengen gesetzlichen Auflagen. Der Property Misdescriptions Act beispielsweise verpflichtet sie, in Werbeanzeigen und Exposés ausschließlich jederzeit überprüfbare Fakten zu nennen. Auf Verstöße stehen Gefängnisstrafen.

Niederlande: Wer als Makler tätig sein will, muss eine mehrjährige Ausbildung und anschließend einen staatlichen Test absolvieren. Danach wird er öffentlich vereidigt und verpflichtet sich damit, bei seiner Vermittlungstätigkeit verbindliche Geschäftsbedingungen und Verhaltensmaßstäbe einzuhalten. Die Höhe der Courtage hängt vom Immobilienwert ab. Sie beträgt maximal zwei Prozent der Kaufsumme und wird immer von demjenigen gezahlt, der den Makler beauftragt hat. Da in der Regel Verkäufer die Vermittler mit der Suche nach einem Erwerber beauftragen, kommen sie auch in den meisten Fällen für die Provision auf. Der Makler darf nicht gleichzeitig bei Käufer und Verkäufer kassieren.

Schweden: In Schweden übernehmen Makler neben der Immobilienvermittlung auch die Funktion des Notars. Sie sind damit auch für die korrekte Übertragung der Eigentumsrechte verantwortlich. Der Beruf kann deshalb nur von Absolventen eines Fachstudiums des Makler- und Notariatswesens ausgeübt werden. Im Gegensatz zu Deutschland genießen Makler in Schweden hohes gesellschaftliches Ansehen. Nach einer Studie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) liegen die Provisionen schwedischer Makler trotz "der hohen Ausbildungsvoraussetzungen unterhalb der in Deutschland üblichen Kosten": Für die Immobilienvermittlung und Eigentumsübertragung beträgt die Maklergebühr insgesamt fünf Prozent des Kaufpreises. Gezahlt wird die Courtage üblicherweise vom Verkäufer, der die Kosten dann steuerlich seinem Gewinn aus dem Immobilienverkauf gegenüberstellt.

USA: Makler in den Vereinigten Staaten sind ausschließlich für Verkäufer und Vermieter tätig und werden deshalb auch von diesen bezahlt. Die Höhe der Courtage schwankt je nach Region zwischen drei und sechs Prozent des Verkaufspreises. Allerdings wird dafür einiges verlangt: Wer als Immobilienvermittler arbeiten will, muss zunächst Fachkurse an einem College belegen und das staatliche Abschlussexamen bestehen. Absolventen dürfen sich anschließend als Real Estate Salesperson bei einem Makler anstellen lassen. Nach einer je nach Bundesstaat zwei- bis dreijährigen Festanstellung, der Absolvierung von berufsbegleitenden Hochschulkursen in der Immobilienwirtschaft und im Vermittlungsrecht können sie sich einem zweiten Staatsexamen unterziehen und nach Bestehen selbstständig als Real Estate Broker arbeiten. Teilweise übernehmen sie die Aufgabe eines Notars. In Kalifornien dürfen auch Juristen nach Bestehen ihres Staatsexamen als Makler selbstständig tätig sein, wenn sie zuvor praktische Erfahrungen als Salesperson bei einem Broker erworben haben.

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