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So funktioniert es ...

Wenn Sie uns benachrichtigen prüfen wir, ob es sich um einen verwertbaren Tipp für uns handelt.
Sollte nach der Prüfung daraus ein Vermarktungsauftrag entstehen, beginnt daraus für Sie ein Tippgebervertrag, an dessen erfolgreichem Ende und nach Eingang der Gesamtprovision, für Sie eine Provision nach unserer Provisionsstaffel ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen sind dazu nötig?

  1. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück ist uns noch nicht bekannt.
  2. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (z.B. im Internet, in der Zeitung, mit Hilfe von Verkaufsschildern oder anderen Verkaufsmaßnahmen).
  3. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet.
  4. Sie sind nicht Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie. Sonst können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, vielleicht befreundet oder sogar verwandt sein.
Tipp abgeben

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Vermarktung

Vermarktung

  • Entscheidet sich der Eigentümer für uns, wird ein qualifizierter Alleinauftrag erstellt und Die Vermarktung gestartet.
  • Sie als Tippgeber erhalten sofort einen Wertgutschein (Amazon, Ebay, etc.) in Höhe von 30.-€ gutgeschrieben.
Provisionszahlung

Provisionszahlung

Für Sie als Tippgeber

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Aufwand ist für Tippgeber gering.
Wir wickeln den Gesamten Prozess professionell ab.
Für Sie eröffnet sich eine Zusatzeinkommen.
Auch eine engere Kooperation ist denkbar.
Wir behandeln all unsere Partner fair.

Unsere Provisionsstaffel

für Tippgeber