Eu hat Sanierungspflicht für Gebäude beschlossen

Das EU-Parlament hat kürzlich neuen Sanierungsvorgaben zugestimmt, die darauf abzielen, die Klimaziele der EU zu erreichen. Diese Vorgaben beinhalten, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 durchschnittlich um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent reduziert werden soll. Für Nichtwohngebäude sieht die Regelung vor, dass bis 2030 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude und bis 2033 26 Prozent renoviert werden müssen.

Die Umsetzung dieser Vorgaben liegt in der Verantwortung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, wobei Deutschland vor einer großen Herausforderung steht. Die genaue Klärung darüber, welche Gebäude zu welchem Zeitpunkt saniert werden müssen, ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere für Bauunternehmen, um ihre langfristigen Kapazitäten planen zu können.

Es wird erwartet, dass die Kosten für die Sanierung, insbesondere für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz, erheblich sein könnten. Die Bundesregierung hat sich jedoch dafür eingesetzt, dass es keine individuellen Sanierungspflichten für Wohngebäude gibt.

Des Weiteren gibt es Ausnahmen für bestimmte Gebäude, wie etwa landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude. Bis zum Jahr 2040 sollen zudem keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden, und ab 2025 müssen die EU-Staaten die Subventionen für Heizungen mit fossilen Energieträgern einstellen.

Die neue Regelung zielt darauf ab, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen in der EU zu reduzieren, da Gebäude derzeit für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.

Es bleibt also abzuwarten wie sich die Bundesregierung die umsetzung dieses Vorschlags vorstellt.

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